Liebe Gemeindeglieder,
in einem Gedicht von Mascha Kaleko kann man die Mahnung hören: „Bedenkt: den eignen Tod, den stirbt man nur, doch mit dem Tod der andern muß man leben.“ Unser Friedhof ist ein Ort, der solches Leben ermöglichen soll – Leben mit dem Tod von Menschen, die uns wichtig und lieb waren. Ein Ort der Erinnerung. Und ein Ort der Hoffnung, an dem wir uns vergewissern, dass wahr ist was Jesus sagte: „Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, ob er gleich stürbe“. Leben über den Tod hinaus und Leben mit dem Tod – das soll hier möglich sein.
Als Friedhofsträger wollen und müssen wir unseren Friedhof so verwalten und gestalten, dass er auch in Zukunft ein solcher Ort von Trauer, Erinnerung und Hoffnung sein kann. Es ist uns wichtig, dass Trauernde sich hier wohl fühlen, dass sie ihre Grabstätte passend gestalten können und dass dabei der Charakter des Friedhofs erhalten bleibt; natürlich müssen wir auch dafür sorgen, dass die Finanzierung notwendiger Sanierungen (wie etwa im Moment die der Friedhofsmauer) gelingt und dass Verwaltungsvorgänge möglichst unkompliziert bleiben. Viele ganz „irdische“, technische und juristische Fragen haben uns daher in den letzten beiden Jahren beschäftigt, als wir uns daran gemacht haben, die Friedhofssatzung sowie die Grabmal- und Bepflanzungsordnung und auch die Gebührensatzung auf den neuesten Stand zu bringen. Dies ist uns nun gelungen und zum 1.11. treten die neuen Regelungen in Kraft. Alle Grabinhaber werden schriftlich und ausführlich darüber informiert.
Unten können Sie die wichtigsten Änderungen in der Übersicht sehen sowie die neuen Ordnungen herunterladen. Am markantesten sind vermutlich die Änderungen bei der Gestaltung von Grabsteinen; hier wollen wir etwas mehr Spielraum ermöglichen, etwa mit Blick auf polierte Oberflächen und die Breite der Steine. Die sehr lange gleich gebliebenen Gebühren mussten wir an verschiedenen Stellen anheben; steigende Preise in allen Bereichen machen das leider notwendig.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an! Wir freuen uns, wenn unser Friedhof auch in den nächsten Jahren ein besonderer Ort sein kann, der ganz unterschiedliche Menschen im gemeinsamen Trauern und im Glauben an die Auferstehung verbindet!
Ihr Pfr. Benedikt Bruder
Markanteste Änderungen:
Grabmal- und Bepflanzungsordnung:
– Auf dem alten Friedhofsteil sind künftig polierte Steine zugelassen (§ 4, Abs. 2).
– Die Herkunft der Steine ist präzise geregelt (§ 5)
– Im alten Friedhofsteil sind nun auch breitere Grabsteine gestattet (§7, Abs. 6)
Gebührenordnung:
– Die Gebühr pro Grabstelle steigt auf 25 € (§ 4, Abs. 1)
– Die Friedhofsunterhaltungsgebühr (bisher sog. Wasser-Müll-Gebühr) steigt auf 20 € pro Jahr (§ 6)
Grabmal- und Bepflanzungsordnung